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Der deutsche Bundestag und die Bundestagswahl

Artikel vom 16.10.2009

Artikel Bild Der deutsche Bundestag liegt in Berlin, der Hauptstadt von Deutschland und wird als Parlament bezeichnet. Im Bundestag (genauer gesagt im Plenarsaal (Bild links)) sitzen die Politiker verschiedener Parteien und die Bundesversammlung.

Die bekanntesten Parteien sind die CDU (Christlich Demokratische Union) , SPD (Soziale Partei Deutschlands), die FDP (Freie Demo- kratische Partei), die Grünen und die Linken. Eine Partei vertritt immer eine bestimmte Meinung. Die Mitglieder des Bundestages nennt man Abgeordnete. (abgeordnet aus einem Landkreis in den Bundestag) Ihre Aufgaben sind zum Beispiel: sie wählen den/die Bundeskanzler(in), sie können zusammen mit dem Bundesrat Gesetze erlassen und ändern, sie kontrollieren die Regierung (Bundeskanzler(in) und Minister (innen)) und die Exekutive (Staatsanwälte und Polizei). Kurz gesagt: der Bundestag vertritt die Bevölkerung und deren Wünsche (Wahlversprechen) im Parlament.

Es gibt 2 Lager im Bundestag. Die Regierung und die Opposition. Die Regierung, meist 2 Parteien die koaliert haben um eine Mehrheit zu erlangen, regiert in Deutschland. Für eine Regierung in Deutschland, muss man die absolute Mehrheit bilden können. Mehr als 50% der Sitze im Parla- ment. Sonst wäre die Gefahr zu groß, dass sie bei Abstimmungen von der Opposition überstimmt wird. Wenn eine Partei alleine nicht mehr als 50% bei der Wahl erhält, muss sie sich mit einer anderen Partei zu einer Koalition zusammenschließen.

Die Opposition nutzt jede Gelegenheit, die Schwächen*, die sie bei der Regierung ausgemacht hat der Öffentlichkeit aufzuzeigen.

Der deutsche Bundestag ist sozusagen „der Tag an dem sich der Bund**“ trifft.

* Was sie selber anders/besser machen würden, wenn sie bei der nächsten Wahl die Mehrheit hätten.

** gewählte Abgeordneten der ahlberechtigten Bundesbürger Deutschlands.

Die Bundestagswahl

Alle vier Jahre wird ein neuer Bundstag gewählt. Politiker/Parteien werben bei der Wahl um einen Sitz im Bundstag. Meist mit Plakaten auf denen Ihr Wahlslogan oder Ihre Wahlversprechen abge- bildet sind, im TV oder mit Radiospots. Wählen darf jeder Deutsche, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt. Gewählt werden darf grundsätzlich jeder Deutsche, der auch wählen darf. Allerdings muss man hierbei nicht schon seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man einen Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Die Person muss nicht unbedingt einer Partei angehören, tut es aber meistens. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei und deren Landesliste. Hier wählt man nicht direkt eine Person, sondern die Partei die am ehesten das eigene Meinungsbild widerspiegelt. Die Partei sendet dann einen Kandidaten, den sie selber ausgewählt hat, in den Bundestag. Ein Kandidat kann entweder direkt (mit der Mehrheit der ersten Stimmen in seinem Wahlkreis) oder über eine Liste (der Partei) in den Bundstag gelangen.

Eine Partei darf nur dann in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Wählerstimmen in Deutschland hat. (Daher auch der Ausdruck: „fünf Prozent Hürde“)

Die Wahlen in Deutschland sind: allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim.

  • Allgemein: d.h. dass man unabhängig von Geschlecht, Beruf, Einkommen, Religion oder politischer Überzeugung wählen darf.
  • Frei: da es verboten ist, Wähler und Wählerinnen zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen.
  • Unmittelbar: Wähler und Wählerinnen können die Abgeordneten direkt wählen.
  • Gleich: jede Stimme zählt gleich viel.
  • Geheim: man gibt seine Stimme geheim ab. Keiner schaut einem über die Schulter oder sieht was/wen man gewählt hat.

Artikel Abrufe: 763 | Autor: Redaktion suche-privat.de